Und plötzlich kommen 15.000 EUR Mehrkosten auf Sie zu. Wie können Sie das verhindern?
Es geht los. Das Thema Hausbau ist beschlossene Sache. Sie sitzen mit Ihrem Bauunternehmer oder Architekten zusammen und planen Stück für Stück Ihr Traumhaus. Wenn dann alle Wünsche zu Papier gebracht sind steht die große Frage „Eigenleistung“ im Raum.
An dieser Stelle gibt es drei Möglichkeiten: Sie gehören zu denen, die selbst so richtig anpacken wollen und fit im Thema Bau sind. Dann gibt es noch die Semi-Anpacker, die sich leichte Malerarbeiten und ähnliches zutrauen. Und die dritte Kategorie sind die, die lieber das Geld verdienen gehen und dieses dann in gute Handwerker investieren (müssen), weil sie zwei linke Hände haben oder körperlich gar nicht in der Lage sind.
Gehen wir mal von meiner dritten Kategorie aus: Sie sind der Geldverdiener. Sie teilen Ihrem Bauunternehmer oder Architekten mit, dass Sie keine Eigenleistung in Form von Arbeiten beibringen können. Sie möchten, dass alle Arbeiten durch fachgerechte Handwerker ausgeführt werden und Sie am Ende einfach in Ihr fertiges Haus einziehen möchten. Nun könnte man meinen, es sei ja alles geklärt. Nö, nicht unbedingt. Im Kleingedruckten Ihrer Bauleistungsbeschreibung könnten einzelne Arbeiten ausgenommen sein, die vom Bauherren oder Bauherrin zu erledigen sind. Beliebt sind die Bodenarbeiten. Hier steht dann im Vertrag, dass die Beschaffung und Verlegung des Holzbodens nicht im Leistungsumfang des Bauunternehmers enthalten ist. Und zack haben Sie ein Problem: mal eben Mehrkosten von 15.000 EUR sind keine Seltenheit.
Wie kann man das nun verhindern. Ganz einfach: ein externer und unabhängiger Sachverständiger, oder auch Baubegleiter genannt, kann Ihnen von Beginn an zur Seite stehen und Sie in allen Bereichen beraten. Er liest mit Sachverstand die Bauleistungsbeschreibung und findet auch die kleinste Unstimmigkeit zu dem was Sie wollen oder sich vorstellen. Er wird Ihnen auch alle Fragen ehrlich beantworten, wohingegen der Generalunternehmer Fragen womöglich abbügelt oder wieder schwammig beantwortet